Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendbarkeit

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen, die zwischen Dutch Carp Mesh als Verkäufer im Rahmen der Ausübung des von ihr betriebenen Geschäfts zum Verkauf von Handelsprodukten mit einem Käufer bzw sowie für alle von ihm als Verkäufer abgegebenen Angebote.

1.2

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, wird Dutch Carp Mesh in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Benutzer und der Käufer als Gegenpartei bezeichnet.

2. Zustandekommen von Vereinbarungen

2.1

Bestellungen und/oder Aufträge werden vom Nutzer möglichst schriftlich oder per E-Mail unter festem Hinweis auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt.

2.2

Die Vereinbarung(en) gelten mit dem Datum der Bestätigung als abgeschlossen und richten sich inhaltlich nach dem Text der Bestätigung, sofern nicht eine abweichende Vereinbarung von der anderen Partei nachgewiesen wird.

2.3

Für den Fall, dass die Richtigkeit oder der Inhalt der Bestätigung von der anderen Partei innerhalb von 8 Tagen nach Versand schriftlich bestritten wird, gelten die Vereinbarung(en) als nicht geschlossen.

3. Angebote

3.1

Jedes Angebot oder Angebot ist freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben und als Ganzes zu betrachten.

3.2

Für Abbildungen, Kataloge, Zeichnungen, Entwürfe und Muster, die in einem Angebot verwendet werden, gelten die Bestimmungen von Artikel 5.

4. Bilder, Kataloge, Zeichnungen, Entwürfe und Muster

Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfe und Muster geben nur eine allgemeine Darstellung der vom Verkäufer geführten Artikel wieder. Sie sind niemals maßgebend für die Beschaffenheit und/oder Beschaffenheit der zu liefernden Ware. Denn Maße, Gewichte und technische Daten sind nur annähernd, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert. Aber auch dann sind geringfügige Abweichungen zulässig.

5. Preise

5.1

Alle Preise, einschließlich der in den Angeboten oder Angeboten genannten, verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. und andere von der Regierung auferlegte Abgaben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist.

5.2

Die zum Zeitpunkt des Kaufs bzw. der Bestellung angegebenen Preise basieren auf den zu diesem Zeitpunkt geltenden kostenbestimmenden Faktoren. Eintretende Änderungen dieser Faktoren, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren und/oder auf Umstände zurückzuführen sind, die der Nutzer nicht beeinflussen kann, können für den Fall, dass der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und dem Datum liegt der Lieferung, z. B. das Datum der Ausführung des Vertrags länger als drei Monate ist, werden vom Benutzer an die andere Partei weitergegeben.

6. Eigentumsrechte und geistige oder gewerbliche Eigentumsrechte

Eigentum, Urheberrechte und alle anderen geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte an Bildern, Zeichnungen, Entwürfen, Mustern oder anderweitig, die der Benutzer der anderen Partei zur Verfügung stellt, liegen ausschließlich beim Benutzer.

7. Lieferung und Gefahr

7.1 Die Lieferung der Ware gilt als erfolgt, wenn die Ware der anderen Partei am vereinbarten Ort oder am nächstgelegenen Ort, der für das Transportmittel vernünftigerweise erreichbar ist, angeboten wird.

7.2

Die Ware wird stets auf Rechnung und Gefahr der Gegenpartei mit einem vom Benutzer gewählten Transportmittel transportiert.

7.3

Die andere Partei muss jederzeit ihre volle Mitwirkung bei der Lieferung leisten. Die andere Partei ist für das Entladen verantwortlich, außerdem hat die andere Partei eine Untersuchungspflicht in dem Sinne, dass davon ausgegangen wird, dass sie überprüft hat, ob der Inhalt des Dokuments, wie in Absatz 5 dieses Artikels beschrieben, die Menge und Qualität der Ladung genau widerspiegelt Waren.

7.4

Bei Lieferung auf Abruf ist die Gegenpartei verpflichtet, die Ware innerhalb der hierfür gesetzten Frist abzurufen, mit der Maßgabe, dass in Ermangelung einer im Voraus vereinbarten Frist eine Frist von höchstens 2 Monaten berechnet wird ab dem Datum des Vertragsabschlusses die Vereinbarung. In Ermangelung der Annahme durch den Käufer innerhalb der oben beschriebenen Bedingungen ist der Benutzer berechtigt, die verkauften Waren der anderen Partei in Rechnung zu stellen und sie auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern oder den Vertrag durch Mitteilung an die andere Partei zu kündigen Partei auflösen, ohne dass ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist. Stellt der Nutzer Rechnungen, sind die Zahlungsverpflichtungen der Gegenpartei einschließlich der Lagerkosten sofort fällig und zahlbar. Im Falle der Auflösung des Vertrages ist die andere Partei verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die dem Verkäufer entstanden sind oder noch entstehen werden.

7.5

Es wird davon ausgegangen, dass ein Frachtbrief, Lieferschein oder ein ähnliches Lieferdokument die Menge und Qualität genau widerspiegelt, es sei denn, die andere Partei hat dem Benutzer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich Einwände und/oder Ungenauigkeiten mitgeteilt. Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, die Zahlung(en) dessen, was gemäß dem in diesem Absatz genannten Dokument geliefert wurde, auszusetzen.

7.6

Vom Benutzer angegebene Lieferzeiten gelten immer als ungefähr. Eine Lieferzeit kann niemals als strenge Frist angesehen werden. Im Falle der Übertragung einer Lieferzeit hat die Gegenpartei kein Recht, die Bestellung/den Auftrag zu stornieren, aber der Benutzer muss schriftlich aufgefordert werden, innerhalb einer angemessenen Frist – mindestens 3 Wochen – zu liefern.

8. Garantieerklärung

8.1

Holländisches Karpfengeflecht. garantiert die Unversehrtheit der von ihr gelieferten Waren mit der Maßgabe, dass Dutch Carp Mesh die mangelhafte Ware aufgrund von unsachgemäß gelieferter Ware für 3 Monate nach Lieferung nach Ermessen von Dutch Carp Mesh ersetzen oder reparieren wird.

8.2

In jedem Fall treten Mängel auf oder sind ganz oder teilweise die Folge von:

  • normale Abnutzung;
  • unsachgemäße oder falsche Verwendung oder Wartung;
  • eine vom Kunden selbst oder von Dritten ohne Zustimmung von De Hoop Technische Textiel B.V. vorgenommene Änderung oder Reparatur;
  • die Verwendung des Artikels für andere als die normalen Zwecke oder, nach Meinung von Dutch Carp Mesh, unsachgemäße Handhabung oder Wartung des Artikels;
  • Missachtung der schriftlichen Anweisungen und Anweisungen von Dutch Carp Mesh

8.3

  • Die Garantie in Bezug auf die Lieferung von Waren umfasst Mängel, die auf Folgendes zurückzuführen sind:
  • eine fehlerhafte Ausführung des Liefergegenstandes durch den Auftragnehmer und/oder dessen Zulieferer;
  • ein Sachmangel des Liefergegenstandes durch den Auftragnehmer und/oder dessen Zulieferer;
  • ein Herstellungsfehler des Liefergegenstandes durch den Auftragnehmer und/oder dessen Zulieferer.

Defekte, die sich aus den oben genannten Ursachen ergeben, werden nach Rücksprache von Dutch Carp Mesh repariert oder ersetzt. Die Kosten für diese Reparatur- oder Ersatzarbeiten gehen zu Lasten von Dutch Carp Mesh. Dutch Carp Mesh wird auch Eigentümer der ersetzten Artikel und/oder Teile. In Bezug auf Materialien und Produkte, die Dutch Carp Mesh von Dritten bezieht, gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Lieferanten von Dutch Carp Mesh für den Kunden. Die Garantie gilt 3 Monate nach Lieferung oder während der Dauer der Garantie des Lieferanten von Dutch Carp Mesh. Die Gewährleistung hinsichtlich der Werkleistung umfasst Mängel, die auf unsachgemäß durchgeführte Montagearbeiten oder sonstige Leistungen zurückzuführen sind. Dutch Carp Mesh wird die vereinbarten Arbeiten für 1 Monat nach Abschluss der Arbeiten erneut ausführen. Die Kosten für diese Aktivitäten gehen zu Lasten von Dutch Carp Mesh

8.4

Für die ersetzten Waren und Teile oder die durchgeführten Reparaturarbeiten gilt eine Gewährleistungsfrist von 1 Monat.

8.5

Überschüssige gelieferte Waren bleiben jederzeit Eigentum von Dutch Carp Mesh

8.6

Wenn abweichende Gewährleistungsfristen gelten, ist dies immer auf den Angeboten angegeben.

8.7

Die Garantie von Dutch Carp Mesh gilt nicht für Waren, die als „gebraucht“ geliefert werden, sondern gilt für die an der Ware durchgeführten Arbeiten.

8.8

Der Garant fürs Geschäft, das Dutch Carp Mesh. nicht selbst hergestellt hat, beschränkt sich auf die Garantie, die Dutch Carp Mesh bei seinen Lieferanten realisieren kann.

8.9

Die obige Garantie gilt nicht, wenn der Kunde eine Verpflichtung, die sich für ihn aus einem mit Dutch Carp Mesh geschlossenen Vertrag ergibt, nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt.

8.10

Die in diesem Artikel beschriebene Garantie ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Dutch Carp Mesh nicht übertragbar

8.11

Die Verpflichtungen und die Haftung von Dutch Carp Mesh beschränken sich auf die Gewährleistungsverpflichtungen.

9. Höhere Gewalt

9.1

Höhere Gewalt seitens des Benutzers setzt seine Verpflichtungen für die Dauer davon aus, unbeschadet des Rechts des Benutzers, die Zahlung für bereits gelieferte und/oder erbrachte Leistungen zu verlangen.

9.2

Unter höherer Gewalt sind (auch) alle vom Nutzer nicht zu vertretenden Umstände zu verstehen, insbesondere Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Feuer, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Krankheit des Personals sowie die Nichteinhaltung oder verspätete Erfüllung von Verpflichtungen durch Lieferanten und/oder Subunternehmer.

10. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum des Benutzers, bis die Forderungen im Zusammenhang mit den gelieferten Waren sowie Forderungen, die sich aus der Nichteinhaltung des Vertrags ergeben, vom Käufer vollständig bezahlt wurden.

11. Zahlung

11.1

Die Zahlung ist stets ohne jeden Abzug gesondert zu leisten. Eine Aufrechnung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Zahlung hat durch Überweisung auf ein von ihm angegebenes Bank- oder Girokonto zu erfolgen. Wurde keine Nachzahlungsfrist schriftlich gesetzt, hat die Zahlung spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Zahlung ist der Zeitpunkt, zu dem der Nutzer einen Betrag auf seinem Konto gutgeschrieben bekommt.

11.2

Jede Zahlung eines Geldbetrags wird zunächst zur Reduzierung der Kosten, dann zur Reduzierung der aufgelaufenen Zinsen und schließlich zur Reduzierung der Hauptsumme und der aufgelaufenen Zinsen verwendet.

11.3

Wird gelieferte Ware nicht bezahlt, ist der Nutzer berechtigt, diese vom Käufer zu entfernen (oder entfernen zu lassen).

11.4

Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, das Eigentum an Waren zu übertragen, die noch nicht vollständig bezahlt wurden oder für die noch der Eigentumsvorbehalt gemäß Artikel 10 gilt, außer als Ergebnis einer normalen Verarbeitung gemäß ihrem Bestimmungsort, oder an diesen Waren durch Vereinbarungen oder Handlungen zur Einräumung eines Pfandrechts oder eines anderen Sicherungsrechts im weitesten Sinne des Wortes an Dritte.

11.5

Bei einem Verstoß gegen eine der vorstehenden Bestimmungen wird die Forderung des Verkäufers sofort fällig und alle getroffenen Vereinbarungen hinfällig.

11.6

Der Benutzer hat immer das Recht, vor der Lieferung oder weiteren Lieferung von der anderen Partei eine ausreichende Sicherheit zu verlangen, damit die andere Partei ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Wenn die angeforderte Sicherheit nicht innerhalb einer bestimmten Frist geleistet wurde, ist die Forderung des Benutzers sofort fällig und er hat das Recht, den Vertrag oder für den noch nicht erfüllten Teil durch einfache Mitteilung aufzulösen.

11.7

Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt ist, befindet sich die Gegenpartei von Rechts wegen ausdrücklich in Verzug, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist. In einem solchen Fall wird die gesamte Forderung des Nutzers sofort fällig und zahlbar.

11.8

Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag verfallen alle auf der Rechnung angegebenen oder vereinbarten Rabatte und die Gegenpartei schuldet dem Verkäufer ohne weitere Benachrichtigung Zinsen in Höhe von einem Prozent (1 %) pro Monat oder einem Teil davon Verzug erforderlich ist. mit Wirkung vom Fälligkeitstag. Die bloße Tatsache, dass sich der Nutzer der Hilfe eines Dritten versichert, um die Beitreibung zu erreichen, zeigt die Höhe und die Verpflichtung der anderen Partei, die außergerichtlichen Inkassokosten zu tragen. Wenn der Konkurs der anderen Partei im Hinblick auf Inkassomaßnahmen beantragt wird, schuldet die andere Partei neben der Hauptsumme, den Zinsen und den Inkassokosten auch die üblichen Kosten des Konkursantrags im betreffenden Bezirk.

11.9

Für den Fall, dass die Gegenpartei für insolvent erklärt wird, Zahlungsaufschub gewährt wird, zur Liquidation oder zum Verkauf ihres Geschäfts übergeht und darüber hinaus ihre Waren oder Teile davon beschlagnahmt werden, ist der Benutzer – unabhängig von getroffenen Vereinbarungen – sofort zur Zahlung berechtigt Fristen, die noch nicht abgelaufen sind - gelieferte Ware zurückzunehmen, in diesem Fall wird der Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufgelöst, unbeschadet des Rechts des Benutzers auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn, Zinsen und entstandene Inkassokosten.

12. Reklamationen und Rücksendungen

12.1

Unmittelbar nach der Lieferung ist die Gegenpartei verpflichtet, auf Mängel, Mängel und dergleichen zu prüfen. Das Recht der anderen Partei auf Reklamationen erlischt, wenn diese dem Benutzer nicht innerhalb kürzester Frist, jedoch nicht später als 8 Tage nach Lieferung, schriftlich gemeldet wurden. Mängel, Mängel und dergleichen, die bei der Untersuchung nicht festgestellt werden konnten, müssen dem Benutzer unter Androhung des Verfalls ebenfalls innerhalb kürzester Frist, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen, nachdem sie entdeckt wurden oder vernünftigerweise hätten festgestellt werden können, schriftlich gemeldet werden entdeckt worden.

12.2

Ist die Reklamation begründet, wird der Nutzer nach seiner Wahl entweder eine angemessene Entschädigung bis maximal zum Rechnungswert der gelieferten Ware leisten, auf die sich die Reklamation bezieht, oder Reparaturarbeiten durchführen. Der Nutzer ist nicht verpflichtet, weitergehenden Schadensersatz zu leisten und/oder mittelbare Schäden zu ersetzen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

12.3

Die Gegenpartei hat niemals das Recht, die Annahme der gekauften Waren zu verweigern oder sie ohne die schriftliche Zustimmung des Benutzers zurückzugeben.

13. Haftung

Der Benutzer haftet nicht für Mängel an Produkten, die der Benutzer nicht selbst verkauft, hergestellt oder ausgeführt hat, es sei denn, wenn und soweit diese Produkte und Aktivitäten von ihm garantiert wurden oder es durch zwingendes Recht anders bestimmt wurde. Garantien führen nicht zu einer weitergehenden Haftung als in diesen Garantien angegeben. In allen Fällen, auch bei Übernahme von Garantien, ist die Haftung des Verwenders auf den Rechnungsbetrag der gelieferten Ware beschränkt. Führt der Verwender Reparaturen und/oder Lieferungen infolge von Mängeln durch, wird der Wert der Gegenstände zum Zwecke der Begrenzung der Haftung des Verwenders auf den normalen Rechnungswert angesetzt.

14. Stornierung

Wenn die Gegenpartei die erteilte Bestellung ganz oder teilweise storniert, hat der Benutzer das Recht, den vollen Ersatz aller Kosten, Schäden und Zinsen, einschließlich des entgangenen Gewinns, zu fordern.

15. Streitigkeiten und anwendbares Recht

Auf alle Angebote und alle zwischen dem Nutzer und der Gegenpartei abgeschlossenen oder sich daraus ergebenden Vereinbarungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

Alle Streitigkeiten, die sich aus Angeboten oder Verträgen ergeben, werden ausschließlich vom zuständigen niederländischen Gericht des Bezirksgerichts Zwolle beigelegt.

Dutch Carp Mesh

Kamerlingswijk WZ 107
NL-7894 AP Zwartemeer

Anrufen: ++31 (0) 6 57 90 89 98
E-Mail: info@dutchcarpmesh.com

Handelskammer: 69708487